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Hunde an die Leine! Rücksicht für wildlebende Jungtiere Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. G. Eckel   
Freitag, den 05. Mai 2023 um 16:07 Uhr

Der Frühling steht vor der Tür. Überall sprießt frisches Grün. Bald steht die Landschaft in üppiger Blütenpracht. Jetzt kommt die Zeit, in der wildlebende Jungtiere in Feld, Flur und Wald schon auf der Welt sind oder noch geboren werden. Brut- und Setzzeit herrscht. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Gans, Kiebitz, Großer Brachvogel, Lerche und viele bodennah brütende Singvogelarten beginnen ihr Brutgeschäft. Weibliche Tiere wie von von Reh, Rot- und Damwild sind hochtragend, bringen in Kürze ihre Kitze und Kälber zur Welt und können bei Gefahr nur noch schwerfällig flüchten. Hasen und Wildschweine haben bereits ihre Jungen gesetzt und ziehen den Nachwuchs groß.

Die Grafschafter Jägerschaft bittet um rücksichtsvolles Verhalten beim Spaziergang mit dem Hund. Laufen Hunde frei oder stöbern, besteht die Gefahr, dass sie brütende, aufziehende oder gebärende wildlebende Tiere stören und gefährden. Schließlich steckt in jedem Hund noch der Rest des ursprünglichen, wilden Erbes. In Niedersachsen herrscht zwischen 1. April und 15. Juli Leinenpflicht, wenn man mit seinem Hund in Feld und Wald, aber auch innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile spazieren geht. Verankert ist die Leinenpflicht im § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Die wildlebenden Tiere werden es verantwortungsbewussten Hundebesitzern danken, wenn sie in Feld, Wald und Flur vertraut und ungestört zu beobachten sind.

 
Schutz vor dem Mähtod! Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. G. Eckel   
Freitag, den 05. Mai 2023 um 16:03 Uhr

Der Frühling steht bevor. Überall erblicken Jungtiere das Licht der Welt. Gut versteckt vor Beutegreifern liegen in Feld und Flur junge Wildtiere von Reh, Hirsch oder Feldhase und Gelege von Fasan, Rebhuhn und Wiesenbrütern wie Kiebitz, Großem Brachvogel oder Wiesenweihe. Mit dem Frühjahr beginnt aber auch für die Landwirtschaft, egal, ob konventionell oder alternativ, die Arbeit auf Äckern, Wiesen und Weiden. Auf offenen Flächen lauert eine besondere Gefahr, wenn der Boden für die Aussaat vorbereitet wird oder auf dem Grünland Pflegearbeiten oder die erste Mahd anstehen. Selbst große Flächen sind bei den heute üblichen Arbeitsbreiten landwirtschaftlicher Maschinen im Handumdrehen bearbeitet. Wer als Jungtier nicht schnell genug in Sicherheit gebracht wird, dem droht der Tod durch Ackergerät oder Mähwerke.

 

Kitzrettung mit der Drohne

 

Landwirte tun, nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung wegen, von sich aus alles in ihrer Macht Stehende, um das unbeabsichtigte Ausmähen von Jungtieren zu verhindern. Deshalb wurden über Jahre hinweg immer wieder neue Typen von Wildrettern entwickelt, die Landwirte an ihren Geräten eingesetzt haben. Trotz dieses intensiven Bemühens blieb der erhoffte Erfolg aber vielfach aus. Abhilfe schafft jetzt moderne Technik. Mit Drohnen können Flächen vor Beginn der Arbeiten abgeflogen und Jungtiere oder Eigelege anhand ihrer Wärmesignatur erkannt werden. Am besten gelingt dies, wenn die Temperaturunterschiede zwischen Jungtier und Umgebung groß sind, also frühmorgens oder spätabends. Dann lassen sich etwa Rehkitze oder Junghasen sicher finden und in Sicherheit bringen. Von den Landwirten wird diese neue technische Möglichkeit gerne angenommen und vielfach nachgefragt.

Ist ein Jungtier erkannt, setzen Helfer das Tier in einen mit Gras ausgekleideten Korb. Verschlossen wird der Behälter aus der Fläche getragen. Die Helfer tragen dabei Handschuhe, damit das Jungtier nach dem Anfassen nicht nach Mensch riecht, denn dies könnte das Muttertier abhalten, ihr Junges nach der Rettungsaktion wieder anzunehmen. Ist der Schnitt erledigt, wird das Jungtier sofort frei gelassen, damit sich die Mutter wieder darum kümmern kann. Die Boxen, in denen die Jungtiere während der Maßnahme verwahrt sind, sind mit Aufklebern gekennzeichnet: „Kitzrettung! Bitte nicht berühren!" Wenn Sie als Wanderer, Radfahrer oder Spaziergänger solche Behälter finden, lassen Sie sie bitte unbedingt stehen. Die Jäger, die die Landwirte unterstützen, Jungtiere vor dem Mähtod zu bewahren, kümmern sich und haben das Wohlergehen der Tiere im Auge.

 
Grafschafter Jäger schaffen Lebensräume – und die Bingo-Umweltstiftung fördert Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. G. Eckel   
Donnerstag, den 20. Oktober 2022 um 14:12 Uhr

Auch zwischen 2012 und 2015 legte die Jägerschaft der Grafschaft Bentheim eine Reihe von Naturschutzprojekten an, die von der niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung finanziell gefördert wurden. An einem strahlenden Herbsttag besuchte Christine Diemling, Bingo-Umweltstiftung, diese Projekte, um sich einen Eindruck von deren Entwicklungszustand zu verschaffen. In Begleitung von Matthias Zafri und Jan Kattert ging es zu 21 Projekten, verstreut über die gesamte Grafschaft.

 

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An einer Streuobstwiese (von links) Jan Kattert und Matthias Zafri, Jägerschaft Grafschaft Bentheim, Jens Breukelmann, Hegering VIII - Emlichheim und Christine Diemling, Bingo-Umweltstiftung (Foto: Dr. Georg Eckel)

 

Am Anfang der langen Liste stand der „Lernort Natur", ein Anhänger, betreut von Johannes Kramer, voll bis unters Dach mit vielfältigem Anschauungsmaterial aus der heimischen, wildlebenden Tierwelt. Über Präparate, Felle und vieles andere mehr wird in Kindergärten, Schulen oder bei zahlreichen anderen Gelegenheiten Spannendes, Interessantes und Wissenswertes aus Feld, Wald und Flur anschaulich und begreiflich nahe gebracht.

Als nächste Projekte auf der Projektliste wurden zusammen mit den Kindern in Schulgärten aufgestellte Wildbienenhotels und kleine Gärten in Augenschein genommen. Im Vordergrund steht bei diesen Projekten, im direkten Erleben und „Be-Greifen" Verständnis für natürliche Prozesse zu entwickeln und zu fördern.

Von dort aus ging es zu verschiedenen Streuobstwiesen entlang von Wegen und in den Revieren. Gepflanzt wurde alte heimische Obstsorten, um nicht nur den Genpool angestammter Sorten zu erhalten, sondern zugleich die Lebensräume zu bereichern und eine geeignete Grundlage für eine artenreiche, heimische Fauna im Sinne der Biodiversität zu schaffen. In einigen Fällen stehen neben den Streuobstwiesen Bienenvölker, eine interessante und sich anbietende Ergänzung: Die Obstgehölze werden von den Immen bestäubt und zugleich lässt sich der eingetragene Honig nutzen. Beabsichtigt ist ebenfalls, später, wenn sich der Obstbaumbestand etabliert hat, aus dem Obst Most zu keltern und zu verkaufen, auch dies als anschaulicher Weg, Naturschutzmaßnahmen und regionale Erzeugnisse miteinander auf angenehme, „wohlschmeckende" Weise zu verbinden.

Am Ende dieses langen Exkursionstages mit einer Fülle interessanter Eindrücke und Gespräche bedankte sich Christine Diemling bei den Grafschafter Jägern für den Einblick in die zahlreichen Naturschutzprojekte und zeigte sich beeindruckt von dem guten Entwicklungsstatus der von der Bingo-Stiftung geförderten Projekte.

 

 
Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutria Drucken E-Mail
Geschrieben von: T. Brunklaus   
Montag, den 31. August 2020 um 16:22 Uhr

Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutrias

 

mit der Streichung des Wortes "Sumpfbiber" in § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Tier-LMHV durch die Verordnung vom 19. Juni 2020 entfällt zukünftig die amtliche Untersuchung auf Trichinen für Sumpfbiber bzw. Nutrias.

Dies bestätigte uns auf Anfrage heute das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

In der Begründung zu dieser Änderung heißt es: Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 30. Oktober 2018 eine umfassende "Gesundheitliche Bewertung von humanpathogenen Parasiten in Wild" vorgelegt. In dieser Bewertung wird ausgeführt, dass Sumpfbiber zwar grundsätzlich für eine Trichineninfektion empfänglich seien, wie mit Infektionsversuchen nachgewiesen worden sei. Es gebe in Europa auch vereinzelte Berichte aus den Jahren 1936 und 1980 über Trichinenfunde bei Sumpfbibern.

Es habe sich aber um Tiere gehandelt, die in Pelztierfarmen gehalten worden seien. In beiden Fällen vermuteten die Autoren, dass die Infektion durch die Verfütterung von Küchenabfällen mit Fleischbestandteilen (Schwein oder relevantes Wild) erfolgte. Die Publikation aus dem Jahr 1936 war der Auslöser dafür, dass der Sumpfbiber als Wild eingestuft worden ist, "das Träger von Trichinen sein kann". In seiner Risikobewertung stellt das BfR aber fest, dass ihm Trichinenfunde bei freilebenden Sumpfbibern nicht bekannt seien. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, Sumpfbiber aus der Pflicht zur Untersuchung auf Trichinellen auszunehmen, ohne dass dies mit einer Verringerung des vorbeugenden Schutzes der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden wäre.

LJN

 
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