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Hunde an die Leine! Rücksicht für wildlebende Jungtiere Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. G. Eckel   
Freitag, den 05. Mai 2023 um 16:07 Uhr

Der Frühling steht vor der Tür. Überall sprießt frisches Grün. Bald steht die Landschaft in üppiger Blütenpracht. Jetzt kommt die Zeit, in der wildlebende Jungtiere in Feld, Flur und Wald schon auf der Welt sind oder noch geboren werden. Brut- und Setzzeit herrscht. Bodenbrüter wie Rebhuhn, Gans, Kiebitz, Großer Brachvogel, Lerche und viele bodennah brütende Singvogelarten beginnen ihr Brutgeschäft. Weibliche Tiere wie von von Reh, Rot- und Damwild sind hochtragend, bringen in Kürze ihre Kitze und Kälber zur Welt und können bei Gefahr nur noch schwerfällig flüchten. Hasen und Wildschweine haben bereits ihre Jungen gesetzt und ziehen den Nachwuchs groß.

Die Grafschafter Jägerschaft bittet um rücksichtsvolles Verhalten beim Spaziergang mit dem Hund. Laufen Hunde frei oder stöbern, besteht die Gefahr, dass sie brütende, aufziehende oder gebärende wildlebende Tiere stören und gefährden. Schließlich steckt in jedem Hund noch der Rest des ursprünglichen, wilden Erbes. In Niedersachsen herrscht zwischen 1. April und 15. Juli Leinenpflicht, wenn man mit seinem Hund in Feld und Wald, aber auch innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile spazieren geht. Verankert ist die Leinenpflicht im § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Die wildlebenden Tiere werden es verantwortungsbewussten Hundebesitzern danken, wenn sie in Feld, Wald und Flur vertraut und ungestört zu beobachten sind.

 

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